Die Organe des Vereins sind:
Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Sie sind den Mitgliedern unverzüglich mitzuteilen.
Diese Satzung tritt mit der Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung in Kraft.